Leider ist die Versorgung mit einem Blindenführhund in Deutschland nicht so einfach wie es der Gesetzgeber vorschreibt.

Die Kassen nehmen sich seit vielen Jahren das Recht heraus, nicht den Blindenführhund auf seine Leistung zu überprüfen, sondern den blinden Menschen! Wir sind der Meinung, dass diese Vorgehensweise endlich aufhören muss! Es geht niemanden etwas an, wohin der Führhundhalter mit seinem Blindenführhund gehen möchte, wann und warum. Das Hilfsmittel Blindenführhund ist wie jedes andere Hilfsmittel auch, dem Leistungsnehmer - hier der Einfachheit halber Mensch genannt - dem Menschen zu überlassen der dieses Hilfsmittel für sein Leben braucht.

Sollten Sie also eine Kostenzusage für einen Blindenführhund erhalten -unter dem Vorbehalt, dass Sie diesen Hund nur bekommen wenn Sie eine Prüfung bestehen - dann wehren Sie sich! Öffnen Sie die PDF Datei und ergänzen Sie die für Ihre Versorgung relevanten Daten. Dann einfach ausdrucken, unterschreiben und dann an Ihre Krankenkasse senden.  

PDF für Versicherte: Widerspruch gegen eine Kostenzusage unter Vorbehalt

 

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