Leider ist die Versorgung mit einem Blindenführhund in Deutschland nicht so einfach wie es der Gesetzgeber vorschreibt.

Die Kassen nehmen sich seit vielen Jahren das Recht heraus, nicht den Blindenführhund auf seine Leistung zu überprüfen, sondern den blinden Menschen! Wir sind der Meinung, dass diese Vorgehensweise endlich aufhören muss! Es geht niemanden etwas an, wohin der Führhundhalter mit seinem Blindenführhund gehen möchte, wann und warum. Das Hilfsmittel Blindenführhund ist wie jedes andere Hilfsmittel auch, dem Leistungsnehmer - hier der Einfachheit halber Mensch genannt - dem Menschen zu überlassen der dieses Hilfsmittel für sein Leben braucht.

Sollten Sie also eine Kostenzusage für einen Blindenführhund erhalten -unter dem Vorbehalt, dass Sie diesen Hund nur bekommen wenn Sie eine Prüfung bestehen - dann wehren Sie sich! Öffnen Sie die PDF Datei und ergänzen Sie die für Ihre Versorgung relevanten Daten. Dann einfach ausdrucken, unterschreiben und dann an Ihre Krankenkasse senden.  

PDF für Versicherte: Widerspruch gegen eine Kostenzusage unter Vorbehalt

 

Sie sind interessiert an dem was wir tun? Sie fühlen sich allein und könnten zuweilen etwas Unterstützung gebrauchen von Kollegen die die gleichen Probleme haben wie Sie? Sie möchten am kollegialen Austausch teilnehmen? Oder wollen Sie einfach weiter "Ihr Ding" machen und nur ab und an über die neusten Entwicklungen auf dem Laufenden gehalten werden? Dann werden Sie Mitglied!

Bei uns ist alles möglich. Sie können sich einbringen, Sie können Ideen verwirklichen, Sie können einfach dabei sein und Sie können mit uns gemeinsam große Ziele erreichen-

Wir freuen uns auf Sie!

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1. Datenschutz auf einen Blick

Allgemeine Hinweise

Die folgenden Hinweise geben einen einfachen Überblick darüber, was mit Ihren personenbezogenen Daten passiert, wenn Sie unsere Website besuchen. Personenbezogene Daten sind alle Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz entnehmen Sie unserer unter diesem Text aufgeführten Datenschutzerklärung.

Datenerfassung auf unserer Website

Wer ist verantwortlich für die Datenerfassung auf dieser Website?

Die Datenverarbeitung auf dieser Website erfolgt durch den Websitebetreiber. Dessen Kontaktdaten können Sie dem Impressum dieser Website entnehmen.

Wie erfassen wir Ihre Daten?

Ihre Daten werden zum einen dadurch erhoben, dass Sie uns diese mitteilen. Hierbei kann es sich z.B. um Daten handeln, die Sie in ein Kontaktformular eingeben.

Andere Daten werden automatisch beim Besuch der Website durch unsere IT-Systeme erfasst. Das sind vor allem technische Daten (z.B. Internetbrowser, Betriebssystem oder Uhrzeit des Seitenaufrufs). Die Erfassung dieser Daten erfolgt automatisch, sobald Sie unsere Website betreten.

Wofür nutzen wir Ihre Daten?

Ein Teil der Daten wird erhoben, um eine fehlerfreie Bereitstellung der Website zu gewährleisten. Andere Daten können zur Analyse Ihres Nutzerverhaltens verwendet werden.

Welche Rechte haben Sie bezüglich Ihrer Daten?

Sie haben jederzeit das Recht unentgeltlich Auskunft über Herkunft, Empfänger und Zweck Ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Sie haben außerdem ein Recht, die Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten zu verlangen. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema Datenschutz können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden. Des Weiteren steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu.

Außerdem haben Sie das Recht, unter bestimmten Umständen die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Details hierzu entnehmen Sie der Datenschutzerklärung unter „Recht auf Einschränkung der Verarbeitung“.

2. Allgemeine Hinweise und Pflichtinformationen

Datenschutz

Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

Wenn Sie diese Website benutzen, werden verschiedene personenbezogene Daten erhoben. Personenbezogene Daten sind Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Die vorliegende Datenschutzerklärung erläutert, welche Daten wir erheben und wofür wir sie nutzen. Sie erläutert auch, wie und zu welchem Zweck das geschieht.

Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.

Hinweis zur verantwortlichen Stelle

Die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung auf dieser Website ist:

Verband "Deutsche Blindenführhundschulen e.V."
Stierberg 32
94065 Waldkirchen

Telefon: 08585-969 9864
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Verantwortliche Stelle ist die natürliche oder juristische Person, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (z.B. Namen, E-Mail-Adressen o. Ä.) entscheidet.

Widerruf Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung

Viele Datenverarbeitungsvorgänge sind nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung möglich. Sie können eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an uns. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.

Widerspruchsrecht gegen die Datenerhebung in besonderen Fällen sowie gegen Direktwerbung (Art. 21 DSGVO)

Wenn die Datenverarbeitung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, haben Sie jederzeit das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling. Die jeweilige Rechtsgrundlage, auf denen eine Verarbeitung beruht, entnehmen Sie dieser Datenschutzerklärung. Wenn Sie Widerspruch einlegen, werden wir Ihre betroffenen personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen (Widerspruch nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO).

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, so haben Sie das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Wenn Sie widersprechen, werden Ihre personenbezogenen Daten anschließend nicht mehr zum Zwecke der Direktwerbung verwendet (Widerspruch nach Art. 21 Abs. 2 DSGVO).

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde

Im Falle von Verstößen gegen die DSGVO steht den Betroffenen ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres gewöhnlichen Aufenthalts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes zu. Das Beschwerderecht besteht unbeschadet anderweitiger verwaltungsrechtlicher oder gerichtlicher Rechtsbehelfe.

Recht auf Datenübertragbarkeit

Sie haben das Recht, Daten, die wir auf Grundlage Ihrer Einwilligung oder in Erfüllung eines Vertrags automatisiert verarbeiten, an sich oder an einen Dritten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format aushändigen zu lassen. Sofern Sie die direkte Übertragung der Daten an einen anderen Verantwortlichen verlangen, erfolgt dies nur, soweit es technisch machbar ist.

SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung

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Wenn die SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung aktiviert ist, können die Daten, die Sie an uns übermitteln, nicht von Dritten mitgelesen werden.

Auskunft, Sperrung, Löschung und Berichtigung

Sie haben im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung und ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden.

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Sie haben das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Hierzu können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden. Das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung besteht in folgenden Fällen:

  • Wenn Sie die Richtigkeit Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten bestreiten, benötigen wir in der Regel Zeit, um dies zu überprüfen. Für die Dauer der Prüfung haben Sie das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.
  • Wenn die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten unrechtmäßig geschah / geschieht, können Sie statt der Löschung die Einschränkung der Datenverarbeitung verlangen.
  • Wenn wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr benötigen, Sie sie jedoch zur Ausübung, Verteidigung oder Geltendmachung von Rechtsansprüchen benötigen, haben Sie das Recht, statt der Löschung die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.
  • Wenn Sie einen Widerspruch nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt haben, muss eine Abwägung zwischen Ihren und unseren Interessen vorgenommen werden. Solange noch nicht feststeht, wessen Interessen überwiegen, haben Sie das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.

Wenn Sie die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten eingeschränkt haben, dürfen diese Daten – von ihrer Speicherung abgesehen – nur mit Ihrer Einwilligung oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Europäischen Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet werden.

Widerspruch gegen Werbe-E-Mails

Der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird hiermit widersprochen. Die Betreiber der Seiten behalten sich ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch Spam-E-Mails, vor.

3. Datenerfassung auf unserer Website

Cookies

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Server-Log-Dateien

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  • Referrer URL
  • Hostname des zugreifenden Rechners
  • Uhrzeit der Serveranfrage
  • IP-Adresse

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Die Erfassung dieser Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse an der technisch fehlerfreien Darstellung und der Optimierung seiner Website – hierzu müssen die Server-Log-Files erfasst werden.

Anfrage per E-Mail, Telefon oder Telefax

Wenn Sie uns per E-Mail, Telefon oder Telefax kontaktieren, wird Ihre Anfrage inklusive aller daraus hervorgehenden personenbezogenen Daten (Name, Anfrage) zum Zwecke der Bearbeitung Ihres Anliegens bei uns gespeichert und verarbeitet. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter.

Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, sofern Ihre Anfrage mit der Erfüllung eines Vertrags zusammenhängt oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich ist. In allen übrigen Fällen beruht die Verarbeitung auf Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) und / oder auf unseren berechtigten Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO), da wir ein berechtigtes Interesse an der effektiven Bearbeitung der an uns gerichteten Anfragen haben.

Die von Ihnen an uns per Kontaktanfragen übersandten Daten verbleiben bei uns, bis Sie uns zur Löschung auffordern, Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen oder der Zweck für die Datenspeicherung entfällt (z. B. nach abgeschlossener Bearbeitung Ihres Anliegens). Zwingende gesetzliche Bestimmungen – insbesondere gesetzliche Aufbewahrungsfristen – bleiben unberührt.

4. Plugins und Tools

Google Web Fonts

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Zu diesem Zweck muss der von Ihnen verwendete Browser Verbindung zu den Servern von Google aufnehmen. Hierdurch erlangt Google Kenntnis darüber, dass über Ihre IP-Adresse unsere Website aufgerufen wurde. Die Nutzung von Google Web Fonts erfolgt im Interesse einer einheitlichen und ansprechenden Darstellung unserer Online-Angebote. Dies stellt ein berechtigtes Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO dar.

Wenn Ihr Browser Web Fonts nicht unterstützt, wird eine Standardschrift von Ihrem Computer genutzt.

Weitere Informationen zu Google Web Fonts finden Sie unter https://developers.google.com/fonts/faq und in der Datenschutzerklärung von Google: https://policies.google.com/privacy?hl=de.

Angaben gemäß § 5 TMG

Verband "Deutsche Blindenführhundschulen e.V."
Stierberg 32
94065 Waldkirchen

Vereinsregister: VR 200263
Registergericht: Amtsgericht Passau

Vertreten durch den Vorstand:
Ira M. Rheker
Gerlinde Haag

Kontakt

Telefon: 0172/4162587
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Haftung für Inhalte

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Urheberrecht

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Satzung

(beschlossen auf der Gründungsversammlung vom 26.03.2009)

Eine Satzungsänderung mit Beschluss der Mitgliederversammlung erfolgte am 19.01.2011.
Eine weitere Änderung der Satzung erfolge durch Beschluss der Mitgliederversammlung am 22.11.2012.

1. Name, Sitz und Gerichtsstand

  • Der Verein führt den Namen: „Deutsche Blindenführhundschulen“
    • Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden.
    • Nach der Eintragung führt er den Namenszusatz eingetragener Verein „e. V.“
  • Er hat seinen Sitz in Waldkirchen.
  • Der Gerichtsstand ist Passau.

2. Zweck des Vereins

  • Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Finanzielle Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
  • Der Verein ist Interessensvertreter der  Mitglieds-Blindenführhundschulen Deutschlands, in allen sozialen und berufspolitischen Angelegenheiten. Die Mitgliedschaft erfolgt auf freiwilliger Grundlage.
  • Der Verein setzt sich für die Zusammenarbeit mit den Blindenselbsthilfeorganisationen sowie den Kosten- und Leistungsträgern ein.
  • Aus- und Weiterbildung der künftigen und bereits tätigen Gespannprüfer durch die Mitgliedsschulen des Vereins, in Zusammenarbeit mit den Orientierungs- und Mobilitätslehrern und der Blindenselbsthilfeverbände wird angestrebt.
  • Der Verein strebt die Mitwirkung bei der Erstellung/Ausarbeitung oder Änderung des Gespannprüfungslaufs sowie der Durchführung der Gespannprüfung an.
  • Wesentliche Aufgaben des Vereins sind die regelmäßige Weiterbildung der Mitglieder sowie weitere Erarbeitung/Schaffung von Grundlagen für das Berufsbild des Blindenführhundtrainers.

3. Mitglieder

  • Mitglied kann jeweils nur der/die Inhaber/in einer Blindenführhundschule oder ein berufserfahrener Trainer einer Blindenführhundschule werden.
  • Mitgliedschaft setzt den Nachweis voraus, dass der Antragsteller nach den Zielen des Verbands arbeitet.
  • Die Aufnahme als neues Mitglied ist in schriftlicher Form beim Vorstand zu beantragen.
  • Aufnahmevoraussetzungen sind:
    • Ein schriftlicher Aufnahmeantrag (Formblatt)
    • Vorlage des Gewerbescheins, Eintragungsurkunde oder vergleichbares Dokument
    • Vorlage des Erlaubnisbescheids nach § 11 Tierschutzgesetz, ausgestellt von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde
    • Vorstellungsgespräch bei einer Aufnahmekommission
    • Mindestens drei Jahre Berufserfahrung und erfolgreiche Ausbildung, Abgabe und Einarbeitung von mindestens fünf Blindenführhunden.
  • Antragsteller, welche diese Voraussetzungen nach e. noch nicht erfüllen, können als assoziierte Mitglieder, ohne Stimmrecht, aufgenommen werden.
  • Nach vollständiger Vorlage der Antragsunterlagen sind die Mitglieder innerhalb von 14 Tagen über das Vorliegen eines Aufnahmeantrages zu informieren.
  • Werden diese Aufnahmekriterien erfüllt und gibt es keine begründeten Einwände, kann eine vorläufige Aufnahme für 2 Jahre per Beschluss der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit erfolgen. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.
  • Für assoziierte Mitglieder wird der gleiche Mitgliedsbeitrag fällig wie für Vollmitglieder.
  • Nach 2 Jahren vorläufiger Mitgliedschaft entscheidet der Vorstand über die endgültige Aufnahme, sofern keine Einsprüche vorliegen.
  • Fördernde und korrespondierende Mitglieder können juristische und natürliche Personen des privaten und öffentlichen Rechts werden. Sie sind nicht stimmberechtigt. Sie sind als passive und u. U. beratende Mitglieder führen. 

4. Beendigung der Mitgliedschaft

  • Die Mitgliedschaft endet durch freiwilligen Austritt, Ausschluss oder Tod.
  • Der Austritt erfolgt durch schriftliche Mitgliedschaftskündigung gegenüber dem Vorstand. Der Austritt wird zwei Wochen nach Eingang der Kündigung in der Geschäftsstelle gültig. Es erfolgt keine Rückerstattung des Mitgliedsbeitrags.
  • Sollten sich Gründe der Abweichung von bzw. gravierender Verstöße gegen die Vereinsziele ergeben, dies beinhaltet auch eine Schädigung der Vereinsinteressen, gleich welcher Form, reicht für den Ausschluss von Mitgliedern der einfache Mehrheitsbeschluss der Anwesenden einer Mitgliederversammlung mit entsprechender schriftlicher Mitteilung an den Ausgeschlossenen. Bei wichtigen Gründen (Gefahr in Verzug) reicht der einfache Mehrheitsbeschluss des Vorstandes mit einem Protokoll der Vorstandssitzung an alle Vereinsmitglieder.

5. Rechte und Pflichten der Mitglieder

  • Gemäß § 3 gelten als Mitglied der/die Inhaber/in einer Blindenführhundschule oder maximal ein berufserfahrener Trainer aus einer Blindenführhundschule. Bei gleichberechtigten Geschäftspartnern sind diese auch Mitglied des Vereins. Beschäftigte der Blindenführhundschulen können an den Vereinstreffen, Schulungen und sonstigen Angeboten des Vereins teilnehmen. Bei Abstimmungen gilt jedoch pro Blindenführhundschule nur eine Stimme.
  • Innerhalb der eigenen Blindenführhundschule kann ein Mitglied seine Stimme übertragen, jedoch nicht auf eine andere Blindenführhundschule.
  • Sämtliche Mitglieder verpflichten sich die „Qualitätskriterien für Blindenführhunde“, veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 117/1993 vom 29.06.1993, anzuerkennen und auf Basis dieser Bestimmungen ihre Tätigkeiten im Blindenführhundwesen durchzuführen.
  • Die Mitglieder haben das Recht sich als Mitglieds-Blindenführhundschule zu bezeichnen und ein entsprechendes Logo im Briefkopf zu führen.
  • Die Mitglieder fühlen sich kollegialem und sachlichem Umgang miteinander verpflichtet.
  • Die Mitglieder verpflichten sich, mindestens einmal jährlich an einer Mitgliederversammlung teilzunehmen oder zumindest eine Vertretung zu entsenden.
  • Blindenführhundschulen oder Mitglieder, die nicht mindestens einmal jährlich an einem Treffen teilnehmen, werden nach dem zweiten unentschuldigten Fernbleiben von den Mitgliederversammlungen angeschrieben. Danach kann über einen Ausschluss entschieden werden.
  • Eine passive Mitgliedschaft ist möglich, unter der Voraussetzung, dass es sich um ein Vereinsmitglied handelt. Während der Zeit der passiven Mitgliedschaft ruhen die Rechte und Pflichten des Mitglieds.
  • Ein passives Mitglied ist nicht stimmberechtigt.
  • Eine passive Mitgliedschaft ist dem Vorstand in schriftlicher Form anzuzeigen. 

6. Mitgliederversammlung

  • Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt durch den Vorstand. Die Mitglieder sind spätestens drei Wochen vor der beabsichtigten Zusammenkunft durch schriftliche Mitteilung unter Bekanntgabe der vorläufigen Tagesordnung einzuladen.
  • Die Mitgliederversammlung findet in der Regel zweimal jährlich statt.
  • Eine Mitgliederversammlung findet ferner statt, wenn sie von mindestens einem Drittel der Mitglieder unter Angabe von Gründen und des Zwecks beim Vorstand beantragt wird.
  • Die Beschlussfassung der Mitgliederversammlung erfolgt durch Handzeichen mit einfacher Mehrheit. Auf Antrag wird geheim abgestimmt. Satzungsänderungen bedürfen einer Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen. Die Auflösung des Vereins kann nur mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.

7. Beiträge

  • Von den Mitgliedern ist ein jährlicher Beitrag zu zahlen. Die Höhe des Beitrages wird von der Mitgliederversammlung festgelegt.
  • Bei Ausscheiden oder Kündigung der Mitgliedschaft erfolgt keine Rückzahlung bereits gezahlter Beiträge für das laufende Kalenderjahr. 

8. Vorstand

  • Der Vorstand besteht aus 1. Vorsitzenden, 2. Vorsitzenden, Schatzmeister und zwei Beisitzern. Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 2 Jahren gewählt und bleiben bis zur Wahl eines neuen Vorstandes im Amt.
  • Der Vorstand im Sinne § 26 BGB sind der erste und der zweite Vorsitzende. Jeder ist alleine vertretungsberechtigt.
  • Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins und stellt den Haushaltsplan auf.
  • Die Beschlüsse des Vorstands werden mit einfacher Mehrheit der abstimmenden Mitglieder gefasst. Sie sind in einer Niederschrift festzuhalten, die den Mitgliedern des Verbands zuzusenden ist.
  • Der Vorstand informiert seine Mitglieder vierteljährlich über die geleistete Verbandsarbeit. 

9. Versammlungsbeschlüsse

  •    Beschlüsse, die in einer Mitgliederversammlung, einer Vorstandssitzung oder einer Arbeitsgruppe gefasst werden, sind in einem Protokoll zu beurkunden. Die Beurkundung erfolgt durch Unterschrift des 1. Vorsitzenden oder 2. Vorsitzenden und dem jeweiligen Protokollführer.

10. Geschäftsjahr, Kassenprüfung

  • Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr
  • Der Jahresabschluss ist durch die zwei Kassenprüfer, welche nicht Mitglieder des Vorstandes sind, zu prüfen. Diese werden in der Mitgliederversammlung gewählt auf die Dauer von zwei Jahren. 

11. Auflösung des Vereins

  • Die Auflösung des Vereins kann nur mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.
  • Bei Auflösung des Vereins oder sonstiger rechtlicher Beendigung fällt das Vereinsvermögen an die Stiftung der Deutschen Kinderkrebshilfe der Deutschen Krebshilfe in Bonn. Diese hat es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige und / oder mildtätige Zwecke zu verwenden.

12. Sonstiges

  • Sollten einzelne Klauseln der Satzung rechtsunwirksam sein, so bleiben die restlichen Punkte der Satzung davon unberührt.
  • Die Satzung wurde errichtet am 26.03.2009.
  • Die Satzung besteht im Textteil aus 8 Seiten.
  • Unterschrift von mindestens 7 Mitgliedern siehe Blatt 9
  • Mit Beschluss durch die Mitgliederversammlung vom 19.01.2011 kam es zu Satzungsänderungen in den Punkten
    • 3 Mitglieder
    • 8 Vorstand Absätze 1 und 5
  • Die Teilnahmeliste der Mitglieder von der Mitgliederversammlung vom 19.01.2011 findet sich auf Blatt 10. 
  • Mit Beschluss durch die Mitgliederversammlung vom 22.11.2012 kam es zu einer Satzungsänderung im Punkt
    • 11 Abs. 2 Auflösung des Vereins
    • 11 Abs. 3 wird ersatzlos gestrichen
  • Mit Beschluss durch die Mitgliederversammlung vom 31.08.2016 kam es zu einer Satzungsänderung in § 3 Abs. 1b.
    • Entsprechender Absatz wird durch die Worte „Eintragungsurkunde oder vergleichbares Dokument“ erweitert.